Dem Inhaber dieses digitalen Fischereierlaubnisscheins wird hiermit die Erlaubnis erteilt, im nachfolgenden Zeitraum die Fischerei auszuüben:

Zeitraum:

01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Berechtigte Gewässer und erlaubte Fanggeräte

  • Vereinsteich Dülmen-Börnste und Haselbachteich
    • Erlaubt: 1 Friedfischrute und 1 Raubfischrute
    • Hinweis: Haselbachteich gesperrt vom 01.10.2025 bis 15.01.2026
  • Bulderner See
    • Erlaubt: 2 Handangeln oder 1 Spinnrute
  • Silbersee III
    • Erlaubt: bis zu 3 Ruten, davon höchstens 2 auf Raubfisch

Allgemeine Hinweise

  • Es dürfen keine Fahrzeuge beim Fischfang verwendet werden.
  • Die aktuellen Gewässerregeln und gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
  • Die jährlichen Fänge von Aalen (Anguilla anguilla) sind nach Anzahl und Gesamtgewicht bis zum Jahresende dem ausstellungsberechtigten Verein zu melden.

Rechtsgültigkeit und Nachweis

Dieser digitale Erlaubnisschein ist mit einer eindeutigen Kennung (UID) verknüpft und gilt ausschließlich in Verbindung mit einem gültigen Mitgliedsausweis des SFV Dülmen e.V.

Er ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig, da die digitale Prüfung und Zuordnung durch die UID die Echtheit sicherstellt.

im folgenden entsteht ein Formular über das Fischereiaufseher Informationen an den Verein melden können